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Objektbesichtigungen
nach § 24 BelWertV
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Objektbesichtigungen nach § 24 BelWertV

Kein Beleihungswert ohne Objektbesichtigung

Für Banken ist eine fachgerechte Besichtigungsdokumentation nach §24 BelWertV unerlässlich. In der Beleihungswertermittlungsverordnung werden die Anforderungen an die Methoden der Beleihungswertermittlung definiert. Für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte ist bei der Vergabe von Kleindarlehen durch Banken in der Regel eine Objektbesichtigung zur Ermittlung der Beleihungswerte der Immobilie erforderlich.

Gewusst wie

Dabei fertigt unser Objektbesichtiger zunächst auch Außenaufnahmen des Objektes in verschiedenen Ansichten an. Diese Aufnahmen dienen dazu, alle wesentlichen Merkmale wie Fassade, Dacheindeckung etc. zu dokumentieren. Nach dieser Außenbesichtigung folgt die Innenbesichtigung. Unser Objektbesichtiger nimmt hierzu alle Räumlichkeiten in Augenschein. Für die Dokumentation werden Innenaufnahmen des Objektes (z.B. Wohnzimmer, Küche, sanitäre Anlagen etc.) angefertigt. Erst nach dieser umfassenden Qualitätssicherung erstellen wir das Besichtigungsprotokoll im PDF-Format oder gegen Aufpreis in gedruckter Form.

Besichtigungsprotokoll nach Maß

Unsere Flächenberechnungen sind transparent, vertragssicher und belastbar. Bei uns erhalten Sie eine genaue Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV). Sie werden durch ausgewiesene Fachleute erstellt und sind national wie international bei Maklern, Banken, Investoren und Immobilieneigentürmern anerkannt.

Ihre Vorteile mit dati‑visit
  • §
    Besichtigungsprotokoll nach §24 BelWertV
  • Besichtigung durch erfahrene und Zertifizierte Sachverständige
  • Schnelle Reaktionszeit und Ergebnisse

Über unsere Kompakt-Anfrage können Sie bequem Ihr Angebot zu dati-visit und weiteren Leistungen individuell zusammenstellen und anfragen.